[vc_row][vc_column][vc_column_text]Die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO) hat neue Impfempfehlungen veröffentlicht. Änderungen gibt es bei den Impfungen gegen Hepatitis A und B, Tetanus und Influenza.
Die Impfung gegen Hepatitis-A und B empfiehlt die STIKO nun auch ehrenamtlich Tätigen, für die ein Expositionsrisiko besteht, das mit dem von beruflich tätigen Personen vergleichbar ist. Auch Auszubildende, Studierende und Praktikanten werden nun ausdrücklich genannt. Die STIKO stellt damit klar, dass die Indikation zur Impfung anhand des mit der jeweils Tätigkeit tatsächlich verbundenen Expositionsrisikos zu beurteilen ist und nicht beschränkt ist auf bestimmte Berufsgruppen. Eine Auffrischimpfung gegen Tetanus bei geringfügigen, sauberen Wunden empfiehlt die STIKO jetzt nur, wenn seit der letzten Impfung mehr als zehn Jahre vergangen sind. Neu eingefügt hat die STIKO einen Abschnitt zu Impfungen von Patienten mit Immundefizienz/-suppression; Anwendungshinweise dazu sollen bis Anfang 2018 erscheinen. Seit 2013 ist in Deutschland ein attenuierter Lebendimpfstoff zur Verhinderung eines Herpes zoster (HZ) bzw. der durch HZ verursachten Nervenschmerzen (postherpetische Neuralgie) bei Personen ab 50 Jahren verfügbar. Die STIKO sieht zum jetzigen Zeitpunkt davon ab, die Impfung mit diesem Impfstoff als Standardimpfung zu empfehlen. Die Influenzaimpfung für zwei- bis sechsjährige Kinder mit dem bevorzugt über die Nase zu verabreichenden Lebendimpfstoff wurde endgültig zurückgezogen, weil im Vergleich zu den inaktivierten Impfstoffen keine überlegene Wirksamkeit mehr nachweisbar war.
Die Impfung gegen Hepatitis-A und B empfiehlt die STIKO nun auch ehrenamtlich Tätigen, für die ein Expositionsrisiko besteht, das mit dem von beruflich tätigen Personen vergleichbar ist. Auch Auszubildende, Studierende und Praktikanten werden nun ausdrücklich genannt. Die STIKO stellt damit klar, dass die Indikation zur Impfung anhand des mit der jeweils Tätigkeit tatsächlich verbundenen Expositionsrisikos zu beurteilen ist und nicht beschränkt ist auf bestimmte Berufsgruppen. Eine Auffrischimpfung gegen Tetanus bei geringfügigen, sauberen Wunden empfiehlt die STIKO jetzt nur, wenn seit der letzten Impfung mehr als zehn Jahre vergangen sind. Neu eingefügt hat die STIKO einen Abschnitt zu Impfungen von Patienten mit Immundefizienz/-suppression; Anwendungshinweise dazu sollen bis Anfang 2018 erscheinen. Seit 2013 ist in Deutschland ein attenuierter Lebendimpfstoff zur Verhinderung eines Herpes zoster (HZ) bzw. der durch HZ verursachten Nervenschmerzen (postherpetische Neuralgie) bei Personen ab 50 Jahren verfügbar. Die STIKO sieht zum jetzigen Zeitpunkt davon ab, die Impfung mit diesem Impfstoff als Standardimpfung zu empfehlen. Die Influenzaimpfung für zwei- bis sechsjährige Kinder mit dem bevorzugt über die Nase zu verabreichenden Lebendimpfstoff wurde endgültig zurückgezogen, weil im Vergleich zu den inaktivierten Impfstoffen keine überlegene Wirksamkeit mehr nachweisbar war.
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