[vc_row][vc_column][vc_column_text]Laut Berufsbildungsgesetz ist neben der bisherigen Schriftform nun auch die elektronische Form der Ausbildungsnachweise (Berichtsheft) zulässig. Schriftlich heißt entweder handschriftlich oder am PC mit Hilfe von Dokumentvorlagen. Elektronisch heißt, dass die Ausbildungsnachweise mit Hilfe einer vom Ausbildungsbetrieb zur Verfügung gestellten Berichtsheft-Software vom Auszubildenden erstellt und vom Ausbildenden geprüft werden. Der Ausbildungsbetrieb muss dabei sicherstellen, dass eine Manipulation am elektronischen System ausgeschlossen ist. In allen neuen Ausbildungsverträgen, die ab 1. Oktober dieses Jahres geschlossen werden, muss angegeben werden, ob die Ausbildungsnachweise schriftlich oder elektronisch geführt werden.

Neue Ausbildungsverträge

Aus diesem Grund stellt die die IHK Hannover einen neuen Berufsausbildungsvertrag zum Download zur Verfügung. Bereits bestehende Ausbildungsverträge sowie Berufsausbildungsverträge, die bis zum 30. September 2017 abgeschlossen werden, sind von dieser Änderung nicht betroffen. Download:

Ausbildungsvertrag der IHK Hannover
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